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Inke Bollerott

Dipl.- Oecotrophologin

Ernährung & Körper

Die Krankenkassen beteiligen sich

Meine Beratungen werden von den Krankenkassen bezuschusst.

Als Diplom-Oecotrophologin und zertifizierte Ernährungsberaterin/DGE der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. erfülle ich die Voraussetzungen zur Abrechnung mit den Krankenkassen.

 

Die Voraussetzung zur Ernährungsberatung im Bereich der Primärprävention gemäß dem "Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbandes als Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach §§ 20 und 20a SGB V und zur Ernährungstherapie nach § 43 Nr. 2 SGB V als ergänzende Leistung zur Rehabilitation im Rahmen der Sekundär- und Tertiärprävention wird durch meine Qualifikationen erfüllt.

Im Rahmen einer Ernährungstherapie arbeite ich mit den behandelnden Ärzten auf Grundlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung zusammen.

Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen

Download Notwendigkeitsbescheinigung

Krankenkassen-Zuschuss beantragen

So beantragen Sie einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse:

  • Drucken Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus

  • Lassen Sie diese Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt*in ausfüllen und unterschreiben

  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Notwendigkeit eines Kostenvoranschlages

  • Informieren Sie mich, ob Sie einen Kostenvoranschlag brauchen

  • Diesen werde ich Ihnen zukommen lassen

  • Reichen Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein

  • Ihre Krankenkasse teilt Ihnen schriftlich mit, in welcher Höhe sich diese an den Kosten beteiligt

  • Nach Erhalt der Bestätigung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse können Sie direkt einen ersten Beratungstermin mit mir vereinbaren

  • Bringen Sie die Kopie der ärztlichen Verordnung und die Bescheinigung der Krankenkasse bei Ihrem ersten Beratungstermin mit. Falls der Termin online stattfindet, senden Sie mir diese als PDF an info@ernaehrung-und-koerper.de

  • Die Beratung können Sie per Rechnung bezahlen

  • Vereinbarte Termine müssen bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich abgesagt werden, ansonsten fallen 80% der vereinbarten Beratungskosten an

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Beteiligung

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