Inke Bollerott
Dipl.- Oecotrophologin
Ernährung & Körper
Meine Beratungen werden von den Krankenkassen bezuschusst.
Als Diplom-Oecotrophologin und zertifizierte Ernährungsberaterin/DGE der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. erfülle ich die Voraussetzungen zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
Die Voraussetzung zur Ernährungsberatung im Bereich der Primärprävention gemäß dem "Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbandes als Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach §§ 20 und 20a SGB V und zur Ernährungstherapie nach § 43 Nr. 2 SGB V als ergänzende Leistung zur Rehabilitation im Rahmen der Sekundär- und Tertiärprävention wird durch meine Qualifikationen erfüllt.
Im Rahmen einer Ernährungstherapie arbeite ich mit den behandelnden Ärzten auf Grundlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung zusammen.
Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen
Download Notwendigkeitsbescheinigung
Krankenkassen-Zuschuss beantragen
So beantragen Sie einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse:
-
Drucken Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus
-
Lassen Sie diese Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt*in ausfüllen und unterschreiben
-
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Notwendigkeit eines Kostenvoranschlages
-
Informieren Sie mich, ob Sie einen Kostenvoranschlag brauchen
-
Diesen werde ich Ihnen zukommen lassen
-
Reichen Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein
-
Ihre Krankenkasse teilt Ihnen schriftlich mit, in welcher Höhe sich diese an den Kosten beteiligt
-
Nach Erhalt der Bestätigung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse können Sie direkt einen ersten Beratungstermin mit mir vereinbaren
-
Bringen Sie die Kopie der ärztlichen Verordnung und die Bescheinigung der Krankenkasse bei Ihrem ersten Beratungstermin mit. Falls der Termin online stattfindet, senden Sie mir diese als PDF an info@ernaehrung-und-koerper.de
-
Die Beratung können Sie per Rechnung bezahlen
-
Vereinbarte Termine müssen bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich abgesagt werden, ansonsten fallen 80% der vereinbarten Beratungskosten an